Synchronisation: Unterschied zwischen den Versionen

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== Rechtliche Lage ==
 
== Rechtliche Lage ==
  
Die Rechtliche Lage liegt in der Grauzone, es kommt nämlich selten zu einer Anklage da Synchros in Gewisser weise Werbung sind (Bei MST3k stiegen die Preise für die Lizenzen der gezeigten Filme drastisch), daher liegen keine Gerichtlichen Entscheidungen die Klarheit bringen würden vor, allerdings wird Originales Filmmaterial verändert, was eine eindeutige Urheberrechtsverletzung darstellt (Auf Wikipedia werden Links die "Werbung" für "FanDubs" machen gesperrt).
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Die rechtliche Lage liegt in der Grauzone, da es nämlich in den seltensten Fällen zu einer Anklage kommt. Synchros in gewisserweise Werbung (Bei MST3k stiegen die Preise für die Lizenzen der gezeigten Filme drastisch) und daher liegen keine gerichtlichen Entscheidungen, die Klarheit bringen würden, vor. Allerdings wird originales Filmmaterial verwendet, was eine eindeutige Urheberrechtsverletzung darstellt (auf Wikipedia werden Links die "Werbung" für "FanDubs" machen gesperrt).
Das selbe gilt für die darin enthaltene Musik, es kommt hierbei nicht zu Anklage da die Lieder meist unvollständig sind, das vorkommen in den Synchros zusätzliche Werbung ist (Das vorkommen des Lieds Snuff Machinery in LotW hat sicherlich seinen Anteil an dem Erfolg des gleichnahmigen Album von SitD gehabt) und/oder weil es einfach nicht entdeckt wird.
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Dasselbe gilt für die darin enthaltenen Musikstücke. Hierbei kommt es nicht zur Anklage, da die Lieder meist unvollständig sind, das Vorkommen in den Synchros zusätzliche Werbung ist (das Lied Snuff Machinery in LotW hat sicherlich seinen Anteil an dem Erfolg des gleichnamigen Album von SitD gehabt) und/oder weil es schlichtweg nicht entdeckt wird.

Version vom 3. August 2008, 17:48 Uhr

Allgemein

Als Synchro bezeichnet man im Internetslang ein Video, dessen Audiospur vollständig oder teilweise von Fans verändert worden ist. In einigen Synchros wurde das Bildmaterial ebenfalls mit weiteren Effekten und Änderungen versehen.

Geschichte

Bekannt wurden Fan-Synchros mit mehr oder weniger bekannten Vertretern wie z.B. Sinnlos im Weltraum. Allerdings gab es schon vorher kurze Videos im Internet die keinerlei Bekanntheitsgrad erlangen durften. Sei es aufgrund mangelnder Qualität oder fehlenden Glücks.

Die erste Fan-Synchro, die über viele Länder hinaus bekannt wurde, nannte sich "Lord of the Weed (LotW)" von Bloodpack Entertainment (BPK). Die Serie schaffte es leider nie über einen Teil und einen Trailer hinaus.

Zu ähnlichem Ruhm gelang Harry Potter und ein Stein von Coldmirror. Diese hat mittlerweile über 20 Teile veröffentlicht, welche den Witz von Bloodpack Entertainment wohl um längen schlägt.

Grundidee

Die Grundidee besteht darin, einen Film durch Veränderung des Tonmaterials lustiger zu gestalten und zu veräppeln. In den meisten Synchronisationen werden die Filme dann aufgrund der Vulgärsprache und ziemlich kranken Einfällen nicht mehr Jugendfrei.

Durch Stummschalten, lässt sich dies auch ganz einfach vor dem Fernseher ausüben (auf diese Weise entstand die Idee zu Harry Potter und ein Stein).

Die Idee ist stark mit riffing verwand, ein Trend der durch die in Amerika bekannte Serie Mystery Science Theater 3000 (kurz MST3k) erschaffen wurde.

Rechtliche Lage

Die rechtliche Lage liegt in der Grauzone, da es nämlich in den seltensten Fällen zu einer Anklage kommt. Synchros in gewisserweise Werbung (Bei MST3k stiegen die Preise für die Lizenzen der gezeigten Filme drastisch) und daher liegen keine gerichtlichen Entscheidungen, die Klarheit bringen würden, vor. Allerdings wird originales Filmmaterial verwendet, was eine eindeutige Urheberrechtsverletzung darstellt (auf Wikipedia werden Links die "Werbung" für "FanDubs" machen gesperrt). Dasselbe gilt für die darin enthaltenen Musikstücke. Hierbei kommt es nicht zur Anklage, da die Lieder meist unvollständig sind, das Vorkommen in den Synchros zusätzliche Werbung ist (das Lied Snuff Machinery in LotW hat sicherlich seinen Anteil an dem Erfolg des gleichnamigen Album von SitD gehabt) und/oder weil es schlichtweg nicht entdeckt wird.